Der Republik ist aus dem Gleichgewicht geraten. Das sagt einer der kompetentesten Juristen Republik, der Staats- und Finanzrechtler Paul Kirchhof. Das Ungleichgewicht sieht er nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in Politik und Gesellschaft. Gerechtigkeit, so Kirchhof, sei nicht mehr gewährleistet. Deshalb muss das Land, muss der Staat, muss auch die Wirtschaft sich ändern, damit die Welt fairer wird.
Für Kirchhof ist Gerechtigkeit ein Auftrag „an jeden einzelnen Menschen, seine Einsichtsfähigkeit, seine Selbstlosigkeit“ (Kirchhof 2009, 28) im Sinne einer „sokratischen Jedermannstugend.“ (Kirchhof, 28) Es ist keine ferne, unerreichbare Gerechtigkeit, schon gar keine tragisch besetzte, wie bei Hebbel, sondern eine Alltagsaufgabe. Dort geht es praktischerweise darum, „den Auftrag zu erfüllen, sich dem Gerechten möglichst anzunähern“ (Kirchhof, 28).
Aus diesem Ideal, das in Zeiten der Globalisierung anachronistisch klingt, entwickelt Kirchhof pragmatische Gerechtigkeitsanforderungen. Dazu gehören die „Stärkung der Verantwortlichkeit als Wirtschaftlichkeitsprinzip“ (219) und die Freiheit, einerseits „die Staatsgewalt in ihre Schranken“ (132) zu weisen, andererseits Verantwortung für Schwächere zu übernehmen. Kirchhofs Plädoyer für Gerechtigkeit und ein neues Gleichgewicht im Land setzt auf konservative Werte, „eine Kultur des Maßes“ (11) und eine „Gerechtigkeit in der Generationenfolge, in sozialen Sicherungssystemen, in Maßstäben des Umweltschutzes, in der Verpflichtung auf ein gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht“ (373).
In Maßlosigkeit und „Maßstablosigkeit“ (11) sieht Kirchhof große Gefahren für die Balance der Gesellschaft. Das gilt nicht nur für die Gier im internationalen Finanzmarkt, sondern auch für die nationalstaatliche Verschuldung. „Der Kampf des Rechts gegen die Verschuldung, für den Schutz der nächsten Generation, für die Stabilität des Geldeigentums und gegen Inflation und Währungsreform ist hochaktuell“ (371), bemerkt Kirchhof kritisch.
Der Verfassungsjurist lässt keinen Zweifel daran, dass er bei seinen Bemühungen um mehr Gerechtigkeit im menschlichen Zusammenleben auf den Markt setzt, nicht auf den so genannten starken Staat - und auf ein faires, einfaches und gerechtes Steuersystem. Es geht Kirchhof um Gütererwerb und Güterverteilung: „Auf dem Markt bietet die Marktfrau ihre Äpfel an, und der Kunde erwirbt die roten und gelben Äpfel, die braunen und faulen bleiben liegen. In der Planwirtschaft hingegen teilt der Staat die vorhandenen Äpfel zu – auch die braunen und faulen. Mit dieser Beobachtung bleiben wir gelassen gegenüber einer aufgeregte Kritik, die eher den Markt in Frage stellt, als dass sie die Schwächen eines Finanzwettbewerbs ohne ein Kultur des Maßes ins Bewusstsein rückt.“ (31)
So plädiert Kirchhof dafür, die „Rahmenordnung für die soziale Marktwirtschaft [zu] erneuern“ (31). Er verlangt, dass „die Staatsorgane auf das Gemeinwohl hinwirken und die Grundrechte der einzelnen Menschen beachten“ (370). Das klingt in einem Rechtsstaat trivial, ist es aber offensichtlich nicht. So sieht Kirchhof vor allem die Grundrechte der nächsten Generation durch verschwenderisches Handeln der jetzigen Generation bedroht. Er warnt aber auch vor der Ausplünderung des Staates durch Private – was für einen konservativen Staatsrechtler und Finanzjuristen ungewöhnlich erscheint. „Das Recht auf eigenes Glück baut auf die Unterscheidung zwischen freiheitsberechtigtem Menschen und freiheitsverpflichtetem Staat, begrenzt damit die Freiheit auf den selbstbeherrschten Lebensbereich und zieht deutliche Grenzen zu den Ressourcen der Allgemeinheit, die nicht für das Wohl eines Einzelnen eingesetzt werden dürfen.“ (371)
Damit plädiert Kirchhof nicht für die angelsächsische Version der maßlosen Marktwirtschaft, bei der sich jeder ohne Einhegung und Eingrenzung durch die Staatsorgane nimmt, was er bekommen kann, sondern für eine verantwortungsgeleitete soziale Marktwirtschaft, die dem Recht des Stärkeren Grenzen setzt, aber auch den Staat selbst auf seine Aufgaben zurückführt. Es ist indirekt auch eine Fundamentalkritik gegenüber Managern, die Staats-Ressourcen in Anspruch nehmen um sich selbst zu bereichern.
Dem „Glasperlenspiel der Gewinnmaximierung durch Spekulation“ (374) steht Kirchhof skeptisch bis ablehnend gegenüber. Dem setzt er das Prinzip der Mäßigung entgegen. „Das Gesetz gibt Sicherheit. Freiheit setzt den Menschen dem Ungewissen aus. Das Gesetz schafft Bindung. Freiheit verantwortet sich in Schuld und Haftung.“ (373) Auch die sind einzufordern durch die Gesellschaft und die Staatsorgane.
Im Sinne der Gerechtigkeit und der gerechten Verteilung von Gütern und Ressourcen will der Verfassungs- und Finanzrechtler die Subventionsmentalität im Land eingrenzen: „Gegenwärtig wird sich diese Grenze vor allem im Schutz des Staatshaushalts gegen den Zugriff Privater bewähren müssen, die Subventionen, Steuervergünstigungen, Schutzschirme zu Lasten der Allgemeinheit beanspruchen“. (371) Sein klarer Befund: „Das Recht weist Verantwortlichkeiten zu“. (371) Diese müssen wahrgenommen werden. Darüber hinaus erwartet Kirchhof, dass die Bürger viel stärker als bisher vor Klientelansprüchen geschützt werden. Trotz der Notwendigkeit einer Verallgemeinerung der Rechts- und Handlungsmaßstäbe „geraten auch in der modernen Demokratie Gemeinschaftsanliegen – der Familien, der Sparer, der Arbeitnehmer – gegenüber gut organisierten, politisch erfahrenen Kleingruppen ins Hintertreffen“. (372) Parteilichkeit und Verbandswesen beunruhigen den Verfassungsrechtler besonders, stellen sie doch das Gerechtigkeitsprinzip in Frage.
Er fordert Verteilungsgerechtigkeit ein und verlangt von dem, „der Geld ausgeben will“ – also vor allem vom Staat - , dass er „es grundsätzlich vorher erwirbt, verdient.“ (375) Zu den Prinzipien eines gerechten Staatswesens gehört auch dass diejenigen, die zum Erwerb nicht der Lage sind, „einen Anspruch gegen die Rechtsgemeinschaft auf angemessenen Unterhalt“ (375) haben, um den existenziellen Finanzbedarf zu decken. Einschränkend fügt Kirchhof hinzu. “Keine Gesellschaft kann die Frage nach der Verteilungsgerechtigkeit abschließend beantworten.“ (375) Ähnlichkeiten zu John Rawls sind unverkennbar, Gerechtigkeit als Fairness ist auch bei Kirchhof als Leitprinzip erkennbar.
Kirchhofs wichtigster Befund aber lautet: „Vertrauen ist Bedingung der Gerechtigkeit“. (374) Deshalb ist Herrschaft auf Partizipation der Bürger und Dialog mit ihnen angewiesen. Politik muss ein Geben und Nehmen sein. „Menschen wollen nicht beherrscht werden, sondern sich auf eine Herrschaft verständigen, die letztlich dem einzelnen Menschen zugute kommt“. (374)
Die Menschen sind verunsichert, sie setzen zunehmend auf einen Verfassungsstaat, der Vertrauen und Sicherheit gewähren und Zuversicht vermitteln soll. „Allerdings schwindet das Vertrauen in das Geld, teilweise in die Ehrbarkeit von Kaufmann und Markt, in die Erneuerungskraft der Politik in die Distanz des Staates gegenüber Parteien und Interessengruppen.“ (374) Das hat Folgen, die seit Jahren zu beobachten sind. Sie werden als Politikverdrossenheit etikettiert, müssen im Kern aber als Vertrauensverlust verstanden werden, die weit über Proteststimmen und Wahlenthaltungen hinausgehen und „im Kern die Autorität des Rechts, damit den Gestaltungsanspruch des Gerechtigkeitsprinzips“ (374) berühren und in Frage stellen. Das aber ist ein zutiefst beunruhigender Befunde, der Reaktionen verlangt. Der Unvernunft und der Orientierungslosigkeit muss eine Rückbesinnung auf eine Kultur der Gerechtigkeit entgegengesetzt werden, die auf Freiheit in Verantwortung, rechtliche Maßstäbe, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und Fairness setzt. Es ist eine Grundhaltung, die sowohl der christlichen Soziallehre als auch dem aufgeklärten, freiheitlichen, verfassten, modernen Rechtsstaat verpflichtet ist. Dem entspricht am Besten eine modernisierte Soziale Marktwirtschaft.
Kirchhofs Fazit: „Die Marktwirtschaft erfüllt ihren Auftrag, ’sozial’ zu sein, wenn sie alle Menschen in Deutschland mit den benötigten Gütern versorgt, jeden Arbeitswilligen an den Einkommensströmen beteiligt, einen Mehrwert erwirtschaftet, der durch Steuern maßvoll abschöpft und den Kranken, Arbeitslosen und Schwachen zugewiesen werden kann“. (310) Gerechtigkeit nimmt die Starken in die moralische Pflicht, sozial verantwortlich zu sein, erlaubt aber auch die Freiheit, zu erneuern, zu gestalten und sich zu entfalten.
Literatur:
Paul Kirchhof (2009): Das Maß der Gerechtigkeit - Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht. München: Droemer.
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Samstag, 9. Januar 2010
Freitag, 8. Januar 2010
5. Gerechtigkeit und Partizipation
Gerechtigkeit hat einen direkten Bezug zu Partizipation. So fordert Gerhardt von den den politischen Akteuren, der Freiheit Raum zu geben und Chancengerechtigkeit zu gewähren und zu garantieren: „Alle müssen in den Genuss der Chancen kommen, die dem freien, aus sich selbst heraus tätigen Bürger zustehen“. (Gerhardt 2007: 348)
Von den Bürgern verlangt Gerhardt Eigeninitiative: Er will, dass „die Betroffenen den Kampf um die Anteile am gesellschaftlichen Einkommen selber führen können“ (348). Sie brauchen Rechte, um sich politisch zu artikulieren und zu vertreten. „Dazu gehört der uneingeschränkte Zugang zu allen Informationen und – mit Blick auf die knapper werdenden Ressourcen – die ausdrückliche Feststellung, dass kein Mensch aufgrund seiner Herkunft, seines Alters und seines Glaubens – auch nicht aufgrund seiner Lebenserwartung – benachteiligt werden darf“.
Gerhardt ist u.a. von John Rawls geprägt, einem der einflussreichsten Ethiker und Philosophen des Liberalismus im 20. Jahrhundert. Für Rawls ist Fairness die Grundlage der Gerechtigkeit. Ihn beunruhigt eine „entmutigte und deprimierte Unterschicht“, deren Angehörige „chronisch auf Fürsorge angewiesen sind“ und die „infolge eines tief sitzenden Gefühls der eigenen Ohnmacht längst aufgehört haben, aktiven Anteil an der öffentlichen politischen Kultur zu nehmen“ (Rawls 2003: 217).
Im Interesse einer umfassenden Partizipation der Bürger plädiert Rawls für das Gesellschaftsmodell einer „Eigentümer-Demokratie“, die nicht zulässt, dass „eine kleine Klasse beinahe ein Monopol an den Produktionsmitteln besitzt“. Stattdessen soll es faire Eigentums- und Besitzverhältnisse für alle geben, außerdem Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und Ausbildung. Der Zugang zu den Produktionsmitteln spielt für Rawls ebenfalls eine wichtige Rolle. Ihm geht es darum, dass von Anfang an genügend Produktionsmittel "in die Hände aller Bürger gelegt werden, so dass sie als Gleiche voll kooperierende Angehörige der Gesellschaft sein können“ (2003: 216).
Damit die Bürger in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, brauchen sie in der Eigentümer-Demokratie nicht nur Kapital und fairen Zugang zu den Produktionsmitteln, sondern auch „Wissen und Kenntnis der Institutionen, Bildung und geschulte Fertigkeiten.“ Nur so könne generationenübergreifend „Hintergrund- und Verfahrensgerechtigkeit“ realisiert werden. Die Bürger sollen in der Lage sein, „ihre eigenen Angelegenheiten mit einem angebrachten Maß an sozialer und ökonomischer Gleichheit“ zu regeln. Demnach gehören Partizipation und Gerechtigkeit zusammen. Ziel soll es sein, sich „von der Regierungskontrolle und der Macht der Bürokratie unabhängig zu machen. Dadurch sollen die Verhältnisse der beratschlagenden Demokratie verbessert und Vorbereitungen für den öffentlichen Vernunftgebrauch getroffen wer-den – ein Ziel, das ... der Konzeption der Gerechtigkeit als Fairneß und dem bürgerlichen Republikanismus gemeinsam ist“.
Dem gleichen Thema widmet sich auch der Moralphilosoph Bormann. Er lehnt Rawls' Theorie der Produktivkräfte und des Grundbesitzes allerdings ab. Stattdessen plädiert er für eine Politik der Gerechtigkeit, die der katholischen Soziallehre verpflichtet ist und auf umfassende soziale, ökonomische und kulturelle Entwicklung sowie auf Teilhabe und Partizipation setzt. Demnach stünde Rawls für „Verteilungsgerechtigkeit“, während die katholische Soziallehre für eine umfassende „Gemeinwohlgerechtigkeit“ eintrete.
Im Ergebnis plädieren Rawls und Bormann für eine gerechtere Gesellschaft und eine reformierte Politik. Sowohl Rawls als auch Bormann setzen auf „einen Primat der Eigenverantwortung vor der wohlfahrtsstaatlichen Versorgung“, dabei müssten die Bürger Mitwirkungs- und Teilhaberrechte haben.
„Partizipation und Gerechtigkeit“ stehen auch im Mittelpunkt einer sozialpolitischen Diskussion in Österreich, deren Essenz von Christine Stelzer-Orthofer und Josef Weidenholzer pubkiziert wurde. Dabei setzen sich die Autoren mit Fragen zur Globalisierung, zur Emanzipation, Gesundheitswesen, Bildung, Rechtsextremismus, Chancengleichheit, Behinderung und Armut ausein-ander. Das macht die Vielzahl der Politikfelder und -ebenen deutlich, auf denen Partizipation und Gerechtigkeit eine Rolle spielen. In nahezu allen Fällen geht es um die Gewährung von Mitwirkungs- und Teilhabe(r)-Rechten, um Chancengerechtigkeit und Integration. Wesentlich ist auch die wirksame Repräsentation im öffentlichen Raum der Politik. Die Bürger müssen ihrerseits an der Gesellschaft, der Demokratie mitwirken wollen. Damit stärke Partizipation die Legitimation politischer Entscheidungen und letztlich die Demokratie.
Der Soziologe Atteslander siedelt seine Überprüfung von Partizipation und Gerechtigkeit im „Spannungsfeld von Globalisierung und lokaler Kultur“ an. Das ist ein hoch aktueller Ansatz, da sich auch in Deutschland eine „gefühlte Ungerechtigkeit“ als Folge der Globalisierung breit macht. Dabei steht Globalisierung für komplexe und sehr dynamische weltweite Entwicklungen und Prozesse, die mit Schatten und Chancen verbunden sind. Atteslander bemerkt, insbesondere die Überwindung nationaler oder regionaler Märkte, die lange autonom oder geschützt waren, die weltweit vernetzten, informationstechnisch gesteuerten Finanzkapitalsysteme, die Öffnung von Güter- und Dienstleistungsmärkten für Mitbewerber aus Niedriglohnländern sowie zunehmende politische und kulturelle Interdependenzen vorher nicht gekannten Ausmaßes hätten die Grundlagen von Wirtschaft, Arbeit, Politik und Kultur verändert. Im Gefolge der Globalisierung hätten Privatisierung und eine z.T. ungesteuerte Deregulierung massive Veränderungen auf Makro-, Meso- und lokaler Ebene bewirkt. Diese globalen Entwicklungen würden lokal als „Bedrohung sozialer Strukturen“ erlebt. Zu den Folgen zählt Atteslander kulturelle Abgrenzungsversuche, eine teilweise Fundamentalisierung der Betroffenen, insbesondere dann, wenn sie ihre kulturellen oder moralischen Normen bedroht sehen, sowie Anzeichen von Anomien.
Atteslander setzt den Hebel auf der lokalen Ebene an, weil die Menschen in ihrem direkten Lebensumfeld stärker teilnähmen an der Gesellschaft und ihren Aktivitäten und letztlich davon profitierten. Lokal macht diese Bürgerbeteiligung auch Sinn, denn: „Partizipation geschieht primär in lokalen Kulturen. Es setzt soziales Lernen und durchlässige Herrschaftsstrukturen voraus. Partizipation heißt Möglichkeit akti-ven Handelns von Individuen.“
Als Musterbeispiel eines partizipativen Entwicklungsprojekts für mehr Gerechtigkeit hat Atteslander das Sozialhilfeprogramm „Oportunidades“ (= Chancen) in Mexiko parat. Mit einem Betrag von umgerechnet 100 Euro aus dem „Oportunidades“-Programm kann das Haushaltseinkommen einer Familie verdoppelt werden. Voraussetzung ist die aktive Mitarbeit im Sinne aktiver Partizipation, mit der auch Sozialkapital generiert wird. Ähnlichkeiten zu Konzepten wie dem „aktivierenden Staat“ sind nicht zu übersehen.
Wichtigstes Ergebnis dieser Studien ist, dass Partizipation nur dann erfolgreich sein kann, wenn Fairness und Gerechtigkeit für alle Beteiligten gegeben ist und nicht nur für eine kleine Gruppe Privilegierter. Nur wenn Bürger aller Schichten „als Gleiche voll kooperierende Angehörige der Gesellschaft sein können“, wenn sie nicht entmutigt oder ohnmächtig sind, wenn sie Zugang zu Wissen, Informationen und Produktionsmitteln haben, wenn sie mitwirken und an Entscheidungen teilhaben dürfen, ist mit erfolgreichen Integrationsprozessen zu rechnen. Dann sind die Bürger nicht nur in der Lage, sondern in der Regel auch bereit, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Gerhardt, Wolfgang (2007): Gerechtigkeit als Prinzip.
(c) 2010 Armin König
Von den Bürgern verlangt Gerhardt Eigeninitiative: Er will, dass „die Betroffenen den Kampf um die Anteile am gesellschaftlichen Einkommen selber führen können“ (348). Sie brauchen Rechte, um sich politisch zu artikulieren und zu vertreten. „Dazu gehört der uneingeschränkte Zugang zu allen Informationen und – mit Blick auf die knapper werdenden Ressourcen – die ausdrückliche Feststellung, dass kein Mensch aufgrund seiner Herkunft, seines Alters und seines Glaubens – auch nicht aufgrund seiner Lebenserwartung – benachteiligt werden darf“.
Gerhardt ist u.a. von John Rawls geprägt, einem der einflussreichsten Ethiker und Philosophen des Liberalismus im 20. Jahrhundert. Für Rawls ist Fairness die Grundlage der Gerechtigkeit. Ihn beunruhigt eine „entmutigte und deprimierte Unterschicht“, deren Angehörige „chronisch auf Fürsorge angewiesen sind“ und die „infolge eines tief sitzenden Gefühls der eigenen Ohnmacht längst aufgehört haben, aktiven Anteil an der öffentlichen politischen Kultur zu nehmen“ (Rawls 2003: 217).
Im Interesse einer umfassenden Partizipation der Bürger plädiert Rawls für das Gesellschaftsmodell einer „Eigentümer-Demokratie“, die nicht zulässt, dass „eine kleine Klasse beinahe ein Monopol an den Produktionsmitteln besitzt“. Stattdessen soll es faire Eigentums- und Besitzverhältnisse für alle geben, außerdem Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und Ausbildung. Der Zugang zu den Produktionsmitteln spielt für Rawls ebenfalls eine wichtige Rolle. Ihm geht es darum, dass von Anfang an genügend Produktionsmittel "in die Hände aller Bürger gelegt werden, so dass sie als Gleiche voll kooperierende Angehörige der Gesellschaft sein können“ (2003: 216).
Damit die Bürger in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, brauchen sie in der Eigentümer-Demokratie nicht nur Kapital und fairen Zugang zu den Produktionsmitteln, sondern auch „Wissen und Kenntnis der Institutionen, Bildung und geschulte Fertigkeiten.“ Nur so könne generationenübergreifend „Hintergrund- und Verfahrensgerechtigkeit“ realisiert werden. Die Bürger sollen in der Lage sein, „ihre eigenen Angelegenheiten mit einem angebrachten Maß an sozialer und ökonomischer Gleichheit“ zu regeln. Demnach gehören Partizipation und Gerechtigkeit zusammen. Ziel soll es sein, sich „von der Regierungskontrolle und der Macht der Bürokratie unabhängig zu machen. Dadurch sollen die Verhältnisse der beratschlagenden Demokratie verbessert und Vorbereitungen für den öffentlichen Vernunftgebrauch getroffen wer-den – ein Ziel, das ... der Konzeption der Gerechtigkeit als Fairneß und dem bürgerlichen Republikanismus gemeinsam ist“.
Dem gleichen Thema widmet sich auch der Moralphilosoph Bormann. Er lehnt Rawls' Theorie der Produktivkräfte und des Grundbesitzes allerdings ab. Stattdessen plädiert er für eine Politik der Gerechtigkeit, die der katholischen Soziallehre verpflichtet ist und auf umfassende soziale, ökonomische und kulturelle Entwicklung sowie auf Teilhabe und Partizipation setzt. Demnach stünde Rawls für „Verteilungsgerechtigkeit“, während die katholische Soziallehre für eine umfassende „Gemeinwohlgerechtigkeit“ eintrete.
Im Ergebnis plädieren Rawls und Bormann für eine gerechtere Gesellschaft und eine reformierte Politik. Sowohl Rawls als auch Bormann setzen auf „einen Primat der Eigenverantwortung vor der wohlfahrtsstaatlichen Versorgung“, dabei müssten die Bürger Mitwirkungs- und Teilhaberrechte haben.
„Partizipation und Gerechtigkeit“ stehen auch im Mittelpunkt einer sozialpolitischen Diskussion in Österreich, deren Essenz von Christine Stelzer-Orthofer und Josef Weidenholzer pubkiziert wurde. Dabei setzen sich die Autoren mit Fragen zur Globalisierung, zur Emanzipation, Gesundheitswesen, Bildung, Rechtsextremismus, Chancengleichheit, Behinderung und Armut ausein-ander. Das macht die Vielzahl der Politikfelder und -ebenen deutlich, auf denen Partizipation und Gerechtigkeit eine Rolle spielen. In nahezu allen Fällen geht es um die Gewährung von Mitwirkungs- und Teilhabe(r)-Rechten, um Chancengerechtigkeit und Integration. Wesentlich ist auch die wirksame Repräsentation im öffentlichen Raum der Politik. Die Bürger müssen ihrerseits an der Gesellschaft, der Demokratie mitwirken wollen. Damit stärke Partizipation die Legitimation politischer Entscheidungen und letztlich die Demokratie.
Der Soziologe Atteslander siedelt seine Überprüfung von Partizipation und Gerechtigkeit im „Spannungsfeld von Globalisierung und lokaler Kultur“ an. Das ist ein hoch aktueller Ansatz, da sich auch in Deutschland eine „gefühlte Ungerechtigkeit“ als Folge der Globalisierung breit macht. Dabei steht Globalisierung für komplexe und sehr dynamische weltweite Entwicklungen und Prozesse, die mit Schatten und Chancen verbunden sind. Atteslander bemerkt, insbesondere die Überwindung nationaler oder regionaler Märkte, die lange autonom oder geschützt waren, die weltweit vernetzten, informationstechnisch gesteuerten Finanzkapitalsysteme, die Öffnung von Güter- und Dienstleistungsmärkten für Mitbewerber aus Niedriglohnländern sowie zunehmende politische und kulturelle Interdependenzen vorher nicht gekannten Ausmaßes hätten die Grundlagen von Wirtschaft, Arbeit, Politik und Kultur verändert. Im Gefolge der Globalisierung hätten Privatisierung und eine z.T. ungesteuerte Deregulierung massive Veränderungen auf Makro-, Meso- und lokaler Ebene bewirkt. Diese globalen Entwicklungen würden lokal als „Bedrohung sozialer Strukturen“ erlebt. Zu den Folgen zählt Atteslander kulturelle Abgrenzungsversuche, eine teilweise Fundamentalisierung der Betroffenen, insbesondere dann, wenn sie ihre kulturellen oder moralischen Normen bedroht sehen, sowie Anzeichen von Anomien.
Atteslander setzt den Hebel auf der lokalen Ebene an, weil die Menschen in ihrem direkten Lebensumfeld stärker teilnähmen an der Gesellschaft und ihren Aktivitäten und letztlich davon profitierten. Lokal macht diese Bürgerbeteiligung auch Sinn, denn: „Partizipation geschieht primär in lokalen Kulturen. Es setzt soziales Lernen und durchlässige Herrschaftsstrukturen voraus. Partizipation heißt Möglichkeit akti-ven Handelns von Individuen.“
Als Musterbeispiel eines partizipativen Entwicklungsprojekts für mehr Gerechtigkeit hat Atteslander das Sozialhilfeprogramm „Oportunidades“ (= Chancen) in Mexiko parat. Mit einem Betrag von umgerechnet 100 Euro aus dem „Oportunidades“-Programm kann das Haushaltseinkommen einer Familie verdoppelt werden. Voraussetzung ist die aktive Mitarbeit im Sinne aktiver Partizipation, mit der auch Sozialkapital generiert wird. Ähnlichkeiten zu Konzepten wie dem „aktivierenden Staat“ sind nicht zu übersehen.
Wichtigstes Ergebnis dieser Studien ist, dass Partizipation nur dann erfolgreich sein kann, wenn Fairness und Gerechtigkeit für alle Beteiligten gegeben ist und nicht nur für eine kleine Gruppe Privilegierter. Nur wenn Bürger aller Schichten „als Gleiche voll kooperierende Angehörige der Gesellschaft sein können“, wenn sie nicht entmutigt oder ohnmächtig sind, wenn sie Zugang zu Wissen, Informationen und Produktionsmitteln haben, wenn sie mitwirken und an Entscheidungen teilhaben dürfen, ist mit erfolgreichen Integrationsprozessen zu rechnen. Dann sind die Bürger nicht nur in der Lage, sondern in der Regel auch bereit, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln.
Gerhardt, Wolfgang (2007): Gerechtigkeit als Prinzip.
(c) 2010 Armin König
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